Benachrichtigung von Google Webmaster-Tools über unnatürliche Links

Nachricht von Google:

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Benachrichtigung von Google Webmaster-Tools über unnatürliche Links, die auf http://www.domainname-als-beispiel.de/ gefunden wurden – Datum

Sehr geehrter Inhaber oder Webmaster von http://www.domainname-als-beispiel.de/,

Wir haben festgestellt, dass auf einigen Seiten Ihrer Website eventuell Techniken verwendet werden, die gegen die Webmaster-Richtlinien von Google verstoßen.

Suchen Sie insbesondere nach möglicherweise künstlichen oder unnatürlichen Links, die auf Ihre Website verweisen und zur Manipulation von PageRank dienen könnten. Zur unnatürlichen Verlinkung können beispielsweise gekaufte Links, die PageRank weitergeben, oder die Teilnahme an Textlink-Börsen gehören.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Website entsprechend unseren Qualitätsrichtlinien zu bearbeiten. Nachdem Sie die Änderungen vorgenommen haben, stellen Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung Ihrer Website.

Sollten Sie unnatürliche Links zu Ihrer Website finden, die Sie nicht steuern oder entfernen können, fügen Sie in Ihrem Antrag auf erneute Überprüfung entsprechende Angaben hinzu.

Falls Sie weitere Fragen zur Lösung dieses Problems haben, besuchen Sie das Webmaster-Hilfeforum.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Google Search Quality Team

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Zusammenfassung der Meldung:

Diese Meldung klärt den Betreiber der Webseite auf, dass in seinem aktuellen Backlink-Profil verdächtige Links auffällig geworden sind, welche nun entfernt bzw. in ihrem Format verändert werden sollen.

Warum haben Sie die Meldung bekommen?

Ein interner automatischer Algorithmus der Qualitätssicherung von Google hat die Verweise (Links), die auf Ihre Domain zeigen kontrolliert und ist zum dem Schluss gekommen, dass ettliche eingehende Links auf Ihre Seite gegen die Google Qualitätsrichtlinien verstoßen. Das können zum Beispiel Links sein, die zum Zwecke der künstlichen Positionssteigerung aufgebaut wurden oder Werbebanner die ihr Produkt bewerben jedoch nicht richtlinienkonform auf den Webseiten der Publisher eingebaut wurden.

Das ist zunächst nur eine Unterstellung.

Welche Auswirkung hat diese Benachrichtigung:

Zunächst lässt einem Google ein bis vier Wochen nach Zusendung dieser Meldung Zeit bevor weitere Maßnahmen und Konsequenzen in Kraft treten. Folgende Auswirkungen können nach ein bis zwei Wochen eintreten:

  • Der beste Fall: Es passiert nach vier Wochen nichts.
  • Der zweitbeste Fall: Es werden einige wenige unnatürliche Verlinkungen entwertet, welche keinen nennenswerten Einfluss auf das bestehend Ranking mitsich führen. (Seit 24. Juli gibt es für diesen Fall eine andere Bescheinigung)
  • Der drittbeste Fall: Nach zwei bis vier Wochen fällt die Sichtbarkeit (Anzahl der Impression in den Google Webmaster Tools) Ihrer gesamten Domain, um einen beachtlichen prozentualen Faktor.
  • Der viertbeste Fall: Sämtliche Positionen, die nicht Ihrer Marke entsprechen werden aus der Wahrnehmung des Suchenden genommen – übrig bleiben Suchanfragen, welche lediglich der Navigation zu ihrer Seite dienen (z.B. Marken-Traffic).

Bei einem durchschnittlichen Besucheranteil von ca. 40% aller Besucher einer Webseite, die durch Google vermittelt werden (Quelle: Wikipedia) sind die zum Teil drastischen Auswirkungen seitens Google auch ein Beleg dafür, dass Verlinkungen eine enorme Wirkung auf das Ranking besitzen müssen, anderenfalls wäre Google nicht so heiß darauf diesen Umstand zu berichtigen.

Wie sollte man sich am besten verhalten:

Google nötigt den Webmaster in Anbetracht der möglichen Auswirkungen und algorithmischen Fehleinschätzungen dazu, sich mit dem Thema “Verlinkungen” auseinanderzusetzen.

  • Wenn Sie sich unsicher sind – wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachmann oder rufen Sie in der Klinik unter: 0511/51545148 an.
  • Setzen Sie sich mit dem Thema “Verlinkungen” auseinander. Nur das Wissen wird Ihnen dabei helfen den Vorgang zu verstehen und die richtige Entscheidung zu treffen.
  • Beobachten Sie die Anzahl der Suchanfragen und vergleichen Sie diesen mit einem passenden Vergleichszeitraum
  • Überprüfen Sie die aktuellen Verlinkungen zu Ihrer Webseite nach qualitativen Gesichtspunkten.
  • Wenn Sie glauben, dass diese Meldung zu Recht Ihnen als Webmaster zugestellt wurde, dann stellen sie nicht voreilig einen Antrag auf erneute Überprüfung, wenn Sie die Bereinigung Ihrer künstlichen Backlinks nicht zu 100% abgeschlossen haben.
  • Dokumentieren Sie Ihre Vorgehensweise
  • Denken Sie immer daran, dass jede überstürzte Handlung sich auch negativ auswirken kann
  • Gehen Sie davon aus, dass Ihr Wettbewerber die gleiche Herausforderung gestellt bekommt

Lassen Sie den Kopf nicht hängen, sondern gehen Sie strukturiert an die den Lösungsansatz heran.